Messenger im Gewerbe: Die DSGVO-Falle

Warum WhatsApp & Co. für Unternehmen zum riskanten Rechtsbruch werden können.

Messenger wie WhatsApp, Telegram oder Signal sind praktisch, doch die gewerbliche Nutzung unterliegt strengen Regeln. Wer hier unbedarft kommuniziert, verletzt oft grob die Auflagen der DSGVO.

Das Hauptproblem: Der Adressbuch-Abgleich

WhatsApp durchforstet ungefragt die Kontakte auf Ihrem Smartphone und überträgt diese an Server in den USA. Da dort auch Personen gelandet sind, die dem Dienst nie zugestimmt haben, begehen Sie als Nutzer ohne deren Einwilligung einen direkten Datenschutzverstoß.

Die rechtlichen Fallstricke

Einwilligungspflicht

Schon das Absprache eines Termins oder das Versenden eines Baustellenfotos via Messenger benötigt die schriftliche Zustimmung des Kunden. Ohne diese ist bereits die Erfassung der Daten im System unzulässig.

Recht auf Löschung & Auskunft

Verlangt ein Kunde die Löschung seiner Daten, können Sie dies bei WhatsApp kaum durchsetzen. Sie haben keine Kontrolle darüber, was auf den Servern des Facebook-Konzerns verbleibt.

Fehlender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Unternehmer müssen mit Dienstleistern einen AVV schließen. WhatsApp schließt solche Verträge für die Standard-App grundsätzlich nicht ab.

🛡️ Sicherere Alternativen

Threema Business

Überträgt keine Telefonbuch-Daten, sondern nutzt anonyme IDs. Threema ist DSGVO-konform und lässt sich ohne Telefonnummer nutzen.

work.threema.ch →

Signal

Fokus auf Privatsphäre und Open-Source-Code. Keine Speicherung von Kontaktdaten auf den Servern, jedoch fehlt auch hier oft der offizielle AVV für Firmen.

signal.org →

myCraftnote

Speziell für Handwerker entwickelt. Setzt die DSGVO inklusive des benötigten Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) um.

mycraftnote.de →

Fazit

Verzichten Sie im gewerblichen Bereich auf WhatsApp und Co. Nutzen Sie Anwendungen, die der DSGVO entsprechen. Prävention und der Wechsel auf sichere Messenger wie Threema oder myCraftnote schützen Sie vor existenzbedrohenden Bußgeldern und Schadensersatzforderungen.